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Personalrat für die künstlerischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen

Der Personalrat für die künstlerischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen wird durch die Wahl der Mitarbeiter*innen legitimiert, um deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen. Der Personalrat arbeitet entsprechend des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW und hat z.B. Initiativ-, ?berwachungs- oder Beteiligungsrechte in Bezug auf die Arbeitsbedingungen oder personalrechtlichen Ma?nahmen.

Personalrat für die Besch?ftigten in Technik und Verwaltung

Der Personalrat der 必威体育最新版下载必威体育最新版下载 wird von allen Besch?ftigten im Bereich Technik und Verwaltung für eine Amtszeit von vier Jahren gew?hlt. Er besteht zurzeit aus vier Mitgliedern.

Die Arbeitsgrundlage des Personalrats ist das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen, aus dem sich unterschiedliche Beteiligungstatbest?nde bei Entscheidungen der Dienststellenleitung, wie beispielweise der Mitbestimmung bei Einstellung von Besch?ftigten sowie Beamt*innen, ergeben.
Der Personalrat vertritt die sozialen und pers?nlichen Belange der Besch?ftigten sowie Beamt*innen im Rahmen ihrer Arbeits- und Dienstverh?ltnisse. Er ist direkter Ansprechpartner aller Mitarbeiter*innen im Bereich Technik und Verwaltung.