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Rektorat

Das Rektorat besteht aus dem/der Rektor*in, den beiden Prorektor*innen und dem/der Kanzler*in.

Das Rektorat leitet die Akademie nach Ma?gabe des Kunsthochschulgesetzes und der Grundordnung. Es entscheidet in allen Angelegenheiten, die das Hochschulgesetz keinem anderen Hochschulorgan zuweist.

Der/Die Rektor*in vertritt die Hochschule nach innen und nach au?en. Er/Sie führt den Vorsitz im Rektorat und legt die Grunds?tze fest, nach denen die Hochschule geleitet werden soll. Er/Sie ist Dienstvorgesetzte des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals und verantwortlich für die künstlerischen Belange der Hochschule, die Entwicklung und Umsetzung von Zielen und Perspektiven der zukünftigen Arbeit, das Profil der Darstellung in der ?ffentlichkeit und den Kontakt zu Partnern und F?rderern.

Der/Die Kanzler*in ist Mitglied des Rektorats und leitet als solches die Verwaltung. Er/Sie ist Dienstvorgesetzte*r der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Beauftragte*r für den Haushalt und vertritt den/die Rektor*in in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.

Aula der Kunstakademie, Foto: Babette Bangemann